|
Liebe Leser,
wir leben in Deutschland in einem Rechtsstaat. Zumindest glauben wir das.
Die meisten in Deutschland lebenden Menschen hatten auch noch nie Kontakt mit der Justiz. Für diese Menschen freuen wir uns auch und hoffen, dass es so bleibt.
Doch leider ist es so, das man manchmal vollkommen überraschend in die Mühlen der Justiz gerät. Irgendjemand zeigt sie wegen irgendeines Vergehens oder Verbrechens an, das sie nie begangen haben und plötzlich befinden sie sich in einer Situation, die sie zuvor niemals für möglich gehalten hätten. Denn sie haben ja nichts getan. Und schon gar nicht das, was ihnen vorgeworfen wird.
Sie denken jetzt bestimmt, wenn ich nichts getan habe, kann mir auch nichts passieren. Weit gefehlt! Denn sie müssen erstmal nachweisen, dass sie es nicht getan haben. Hört sich einfach an, ist aber nicht einfach! Wie beweist man denn, das man etwas nicht getan hat?
In den allgegenwärtigen Sendungen im Fernsehen haben die Leute Alibis oder auch nicht. Aber wenn Ihnen vorgeworfen wird über einen längeren Zeitraum Straftaten begangen zu haben, was dann? Vor allem wenn das schon Jahre zurückliegt.Haben Sie da ein Alibi? Oder besser gefragt, können Sie eines auftreiben? Mit Sicherheit nicht. Auch ein Tagebuch hilft da nicht weiter.
Im deutschen Rechtssystem gilt ja eigentlich der Grundsatz "in dubio pro reo". Auf deutsch, im Zweifelsfalle für den Angeklagten.
Leider kommt es aber auch mal vor, dass Sie als Angeklagter überhaupt keine Ahnung haben, das Sie überhaupt angeklagt sind und plötzlich flattert ein Strafbefehl ins Haus. Haben Ermittlungen stattgefunden? Sie wissen nichts davon. So wie in unserem Falle.
Im ersten Moment denken Sie, "Was wollen die denn von mir?". Zehn Sekunden später überlegen Sie etwas rationaler und werden sich mehr oder weniger der Sache bewußt. Dann kommt die Frage "Schatz, was hast du denn getan?". Und schon geht es nicht mehr um eine Straftat oder ein Vergehen, sondern man muss sich vor seinem Lebenspartner rechtfertigen für etwas das gar nicht stattgefunden hat. Die Konsequenzen können Sie sich ausmalen. Der Krach in der Beziehung ist vorprogrammiert.
Im konkreten Fall geht es um eine Anzeige durch einen Verwandten gegen meine Frau, die angeblich im Jahre 2008 über mehrere Monate Sozialversicherungsbetrug begangen haben soll. Sie soll, damals waren wir noch nicht zusammen, in einem Café gearbeitet haben, obwohl sie Leistungen nach dem SGBII bezogen hat. Als Beweis liegen ein handschriftliches Kassenbuch sowie die Steuerabrechnungen des Cafés das der Anzeigensteller geführt hat vor. Jedoch stimmen bei Unterlagen nicht miteinander überein.
Eine Zeugin, die zur fraglichen Zeit in besagtem Café beschäftigt war, kennt weder das Kassenbuch, noch weiß sie etwas über die angeblich an sie ausbezahlten Beträge. Aber sie weiß, dass meine Frau dort in der fraglichen Zeit gearbeitet hat. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass die Zeugin zu der fraglichen Zeit ein Verhältnis mit dem Anzeigeerstatter hatte.
Unsere Anwälte haben bei der Staatsanwaltschaft beantragt ein graphologisches Gutachten über das Kassenbuch zu erstellen, sowie weitere Zeugen zu vernehmen, die zur Entlastung meiner Frau beitragen könnten. Dies hat die Staatsanwaltschaft bislang geflissentlich ignoriert und nichts diesbezüglich unternommen.
Wie ich oben schon erwähnt habe, hat keine Vernehmung durch die Polizei gegenüber miener Frau stattgefunden. Es gab zwar ein Telefonat zwischen der ermittelnden Polizeibeamtin und meiner Frau, nachdem sie die Telefonnummer (die sie eigentlich schon hatte), über den Vater meiner Frau herausbekommen hatte. In diesem Telefonat war jedoch nie die Rede von dem vorliegenden Vorwurf. Vielmehr ging es um ein anderes Verfahren in dem der Anzeigeerstatter wegen Unterschlagung eines PKW verurteilt wurde. Das Gespräch wurde über Lautsprecher von vier Leuten gehört. Aber auch das zählt nicht. Die Polizeibeamtin hat zu Protokoll gegeben, dass meine Frau nicht zu dem anhängigen Verfahren aussagen wollte. Richtig ist aber, dass meine Frau zu dem Verfahren wegen Unterschlagung eines PKW nichts mehr auszusagen hatte.
Meiner Frau wird vorgeworfen in einem von ihrem Wohnort ca. 70 km entfernten Café wobei zu berücksichtigen ist, dass ein Kind im Alter von 5 Jahren vorhanden ist. Sie soll angeblich für 20 Euro pro Tag dort gearbeitet haben. Abzüglich der Spritkosten wären das noch 8 Euro, wobei noch dazu kommt, dass sie über kein Auto verfügte. Mit der Bahn wären die Kosten noch deutlich höher gewesen, abgesehen von den Fahrzeiten, die hin und zurück mehr als drei Stunden betragen hätten.
Zugegebenermaßen hätten sich die Eltern meiner Frau, mit denen sie in einem Haus lebte, sich um das Kind kümmern können. Nur war es zufälligerweise so, dass ihre Mutter sich zu der fraglichen Zeit einen Mittelfußknochen gebrochen hatte und somit einen Gips trug. Ihr Vater war zur fraglichen Zeit im Krankenhaus wegen einer Herzerkrankung. Wie bitte hätte das funktionieren sollen? Eine Frau mit Gips am Fuß soll ihren Haushalt (Kochen, Wäsche waschen, sich um ein 5-jähriges Kind kümmern) alleine erledigen? Abgesehen von der Belastung durch die Erkrankung ihres Mannes? Die Unterlagen der Ärzte und Krankenhäuser liegen der Staatsanwaltschaft vor. Aber die werden offensichtlich ignoriert.
Was bei der ganzen Sache noch zu berücksichtigen wäre, ist, dass der Anzeigenerstatter, wenn er denn meine Frau wirklich beschäftigt hätte, keine Sozialabgaben bezahlt hat.
Nun stehen wir nach wie vor vor dem Problem beweisen zu müssen, dass es nichts zu beweisen gibt.
Und vor den Kosten, die nicht unerheblich sind. Je nach Ausgang des Verfahrens sind das bis zu 10.000 Euro. Und das dafür, dass man nichts getan hat und es nicht beweisen kann.
|