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Orden an der Brust? PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, den 16. Februar 2012 um 16:11 Uhr

Es mag ja ganz nett anmuten, wenn man sich ein eisernes Bundesverdienstkreuz an der linken Brust einer deutschen Bundeswehrsoldatin vorstellt.

Die Idee als solches ist allerdings mehr als hanebüchen!

Unser aller amtierender Verteidigungsminister Thoms de Maiziére hat heute vorgeschlagen in Deutschland einen Veteranentag zum Gedenken an die gefallenen Soldaten nach amerikanischem Vorbild einzuführen. Als Datum schlug er den Volkstrauertag vor.

Der Volkstrauertag an sich hat eine historische Bedeutung und soll per se an die Opfer des zweiten Weltkrieges erinnern. Dadurch soll das Gedenken an die vom Nazi-Regime verursachten Greuel gestärkt werden.

Somit stellt sich die Frage, warum an diesem Tag den gefallenen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gedacht werden soll? Nicht dass man ihnen nicht gedenken sollte, aber das bliebe doch besser im Kreise der Angehörigen.

Nach offizieller Lesart der Bundesregierung sind die gefallenen Soldatinnen und Soldaten ja auch keine Kriegsopfer, denn wir befinden uns ja in keinem Krieg. Die Bundeswehr leistet ja offiziell nur humanitäre Hilfe. Auch wenn dabei mal ein paar hundert Tote anfallen, deren Angehörige man mit ein paar Euro entschädigt. In Afghanistan sind die Lebenshaltungskosten ja auch nicht so hoch.

Jetzt einen Veteranentag nach amerikanischem Vorbild einführen zu wollen, käme einer Angleichung an die Philosophie der Amerikaner gleich. Die denken nach wie vor ihnen gehört die Welt und haben deshalb auch schon reichlich Kriege angezettelt. Meistens ohne Grund, hauptsächlich um ihre Pfründe zu wahren. Beweise dafür gibt es mehr als genug und der nächste Krieg steht schon ins Haus (die Soldaten müssen ja beschäftigt werden...). Der Iran winkt ja schon förmlich als Ziel für amerikanische Bomben.

Den deutschen Soldatinnen und Soldaten da jetzt einen Vorrang vor den Mitarbeitern der internationalen Hilfsorganisationen geben zu wollen, die auch tagtäglich ihr Leben riskieren und es auch oft lassen, würde jedem gesunden Menschenverstand widersprechen.

Die Soldaten und Soldatinnen der deutschen Bundeswehr solten sich darüber im Klaren sien, dass sie sich in dem Moment in dem sie den Vertrag unterschreiben, einen gefährlichen Beruf ausüben, der sogar zum Tode führen kann. Ebenso wie bei einem Dachdecker. Das wird jeder aus den genannten Berufsgruppen wissen, der versucht hat eine Lebensversicherung abzuschliessen.

Was die oben schon erwähnten Orden angeht, die Herr de Maiziére verleihen will, kann ich nur sagen, dass im normalen Leben auch keine Orden verliehen werden, wenn man seinen Job macht. Macht man ihn gut, bekommt man eine Gehaltserhöhung oder wird befördert. Mehr nicht. Und auch die Bundeswehrangehörigen machen nur ihren Job. Also befördert sie oder gebt ihnen mehr Geld anstelle von irgendwelche Blechsternen oder wie sie auch immer aussehen mögen, die die Bundesregierung für 2,50 Euro inkl. Versand in China bestellt. Die helfen niemandem.

Sorgt lieber für das geistige Wohlbefinden eurer Mitarbeiter nach dem sie grausame Szenen im Einsatz erleben mussten. Das wiegt viel mehr als so ein Orden und hilft viel viel weiter.

 
Namensgleichheit PDF Drucken E-Mail
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Dienstag, den 07. Februar 2012 um 18:31 Uhr

Liebe Leser,

nachdem ich nun schon des öfteren bemerkt habe, dass User auf unserer Website gelandet sind nachdem sie nach "Fritz Honka" oder ähnlichen Suchbegriffen gesucht haben, möchte ich mich hier ganz persönlich davon abgrenzen.

Ich, Manfred Honka, bin mit dem Serienmörder Fritz Honka weder verwandt noch verschwägert. Im Gegenteil hatte ich in meiner Jugend sehr viel auszustehen, da aufgrund des in Deutschland relativ seltenen Nachnamens dauernd Parallelen zwischen mir und dem Serienmörder Fritz Honka gezogen wurden. Nicht unerheblichen Anteil daran hatte die BILD-Zeitung mit ihrer reisserischen Berichterstattung.

Ich wünsche niemand das, was ich als damals Jugendlicher durchgemacht habe. Es war die Hölle! Nicht genug, dass ich auf dem Schulweg ständig als Frauenmörder betitelt wurde, auch meine Schulbücher wurden regelmäßig komplett mit Parolen beschmiert. Erst als ich meine Eltern überzeugen konnte, die Polizei einzuschalten hat es nachgelassen. Die Zeit hat ein übriges getan. Damals gab es aber noch kein Internet. Die heute allgegenwärtige Möglichkeit sich zu informieren hat allerdings dazu geführt dass die damaligen Erlebnisse neu belebt werden.

Deshalb bittte ich alle, die sich für den Sachverhalt interessieren auf Wikipedia nachzuschauen und sich dort zu informieren.

Allen, die sich eventuell für den Ursprung des Namens interessieren sei hier gesagt, dass der Nachname "Honka" aus dem Alt-Tschechischen stammt und soviel wie Jäger bedeutet. Das habe ich von einem alten Tschechen erfahren mit dem ich sehr gut befreundet bin.

 
Internet vs. Mittelalter PDF Drucken E-Mail
Internet
Montag, den 30. Januar 2012 um 18:42 Uhr

"Wer dem Internette frönt und ihm zubilligt einen gehörigen Einfluß auf die Gesellschaft des Herrn zu haben, der sei gewahr, dass dem Internet zerstörerische Kräfte innewohnen, deren jedweder Genuß sich letztendlich in einem wahren Höllenfeuer für den Benutzer offenbaren wird."

So oder so ähnlich, ich bin dem mittelhochdeutschen nicht wirklich firm, könnte sich eine Äußerung der Mächtigen angehört haben, falls es das Netz schon im Mittelalter gegeben hätte.

Ähnlich hören sich aber die Verlautbarungen des CDU-Politikers Ansgar Heveling (MdB) an, der am 30.01.2012 im Handelsbaltt einen entsprechenden Kommentar verfasst hat. Bitte nicht lachen, das hat er ernst gemeint und das Handelsblatt ist nicht für seine Satire berühmt.

Aber im Ernst, wie kann ein Politiker, der noch dazu nicht mal zu den älteren Semestern unserer Volksvertretung gehört, einen solchen Stuß vom Stapel lassen? Ich habe ihm diesbezüglich einen Brief per Taube zustellen lassen. Die Antwort erwarte ich in einigen Tagen. Falls die Taube nicht per Pfeil und Bogen vom Himmel geholt wird. Immerhin ist es ja eine Strecke nach Berlin.

Zu seinen Gunsten gehe ich mal davon aus, dass er, vom Lobbyismus der Rechteverwerterindustrie unterstützt, ausssagen wollte, das Internetpiraterie der falsche Weg ist. Dem mag man ja auch noch zustimmen. Aber Internetpiraterie dann noch mit der Piratenpartei gleichzusetzen ist doch schon wirklich etwas weit hergeholt.

Die Forderung der Piraten nach Transparenz und Mitbestimmung der Bürger in der Politik als Tod der Demokratie zu werten ist doch etwas sehr weit hergeholt. Zumal er als Beispiel die französische Revolution bemüht, bei der es um nichts anderes allerdings auf einer anderen Ebene ging. Aber vielleicht sieht er sich ja als digitalen Robespierre und möchte gerne die Herrscher des Internet digital guillotinieren lassen. Nur leider übersieht er dabei, dass es die Bauern, die kleinen unbescholtenen Nutzer es sind, die diese Revolution losgetreten haben. Und er gehört nun mal nicht dazu, sondern er gehört zur feudalen Klasse, die versucht das Volk weiterhin dumm zu halten und nur Politik für diejenigen zu machen, die auch entsprechend dafür bezahlen.

Der größte Hohn bei dieser Lachnummer ist ja (und ich habe beim lesen des Artikels und der Kommentare dazu wirklich Tränen gelacht), das ein solcher Mensch auch noch in der Enquete-Kommision "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestages sitzt. Ein Schelm wer jetzt denkt, dabei könnte es sich um taktisches Kalkül der ach so Christlichen Deutschen Union handeln.

Gelesen auf: Netzpolitik.org

 
Google stuft in Zukunft Seiten mit zuviel Werbung herab PDF Drucken E-Mail
Internet
Freitag, den 20. Januar 2012 um 16:01 Uhr

Wie Google heute in seinem Blog angekündigt hat, werden zukünftig Seiten die überdurchschnittlich viel Werbung im oberen Bereich enthalten im Ranking herabgestuft.

Hintergrund der Änderung sind Beschwerden von Benutzern, die vor lauter Werbung auf den Seiten den eigentlich gesuchten Inhalt nicht mehr oder nur schwer finden konnten. Auch die Lesbarkeit bei zuvielen Anzeigen zwischen dem eigentlichen Text leidet erheblich.

Natürlich hat Google kein Interesse daran Werbung auf den Seiten zu unterbinden, da das Unternehmen ja selbst davon lebt. Allerdings möchte der Suchmaschinenriese dafür sorgen, dass Seiten weiter oben in den Suchergebnissen erscheinen die dem Benutzer ein besseres Surferlebnis bieten.

Technisch gesehen bedeutet das, Google wird das Layout einer Seite zukünftig deutlich mehr in das Ranking mit einbeziehen als bisher. Webseitenbetreiber sind also gehalten, die Usability der Webseiten mehr ins Auge zu fassen und zu verbessern.

Webmaster können sich das Werzeugs Browser Size bedienen, das in den Google Webmaster Tools enthalten ist, um ihre Seiten zu überprüfen.

 
Recht in Deutschland PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, den 19. Januar 2012 um 16:30 Uhr

Liebe Leser,

wir leben in Deutschland in einem Rechtsstaat. Zumindest glauben wir das.

Die meisten in Deutschland lebenden Menschen hatten auch noch nie Kontakt mit der Justiz. Für diese Menschen freuen wir uns auch und hoffen, dass es so bleibt.

Doch leider ist es so, das man manchmal vollkommen überraschend in die Mühlen der Justiz gerät. Irgendjemand zeigt sie wegen irgendeines Vergehens oder Verbrechens an, das sie nie begangen haben und plötzlich befinden sie sich in einer Situation, die sie zuvor niemals für möglich gehalten hätten. Denn sie haben ja nichts getan. Und schon gar nicht das, was ihnen vorgeworfen wird.

Sie denken jetzt bestimmt, wenn ich nichts getan habe, kann mir auch nichts passieren. Weit gefehlt! Denn sie müssen erstmal nachweisen, dass sie es nicht getan haben. Hört sich einfach an, ist aber nicht einfach! Wie beweist man denn, das man etwas nicht getan hat?

In den allgegenwärtigen Sendungen im Fernsehen haben die Leute Alibis oder auch nicht. Aber wenn Ihnen vorgeworfen wird über einen längeren Zeitraum Straftaten begangen zu haben, was dann? Vor allem wenn das schon Jahre zurückliegt.Haben Sie da ein Alibi? Oder besser gefragt, können Sie eines auftreiben? Mit Sicherheit nicht. Auch ein Tagebuch hilft da nicht weiter.

Im deutschen Rechtssystem gilt ja eigentlich der Grundsatz "in dubio pro reo". Auf deutsch, im Zweifelsfalle für den Angeklagten.

Leider kommt es aber auch mal vor, dass Sie als Angeklagter überhaupt keine Ahnung haben, das Sie überhaupt angeklagt sind und plötzlich flattert ein Strafbefehl ins Haus. Haben Ermittlungen stattgefunden? Sie wissen nichts davon. So wie in unserem Falle.

Im ersten Moment denken Sie, "Was wollen die denn von mir?". Zehn Sekunden später überlegen Sie etwas rationaler und werden sich mehr oder weniger der Sache bewußt. Dann kommt die Frage "Schatz, was hast du denn getan?". Und schon geht es nicht mehr um eine Straftat oder ein Vergehen, sondern man muss sich vor seinem Lebenspartner rechtfertigen für etwas das gar nicht stattgefunden hat. Die Konsequenzen können Sie sich ausmalen. Der Krach in der Beziehung ist vorprogrammiert.

Im konkreten Fall geht es um eine Anzeige durch einen Verwandten gegen meine Frau, die angeblich im Jahre 2008 über mehrere Monate Sozialversicherungsbetrug begangen haben soll. Sie soll, damals waren wir noch nicht zusammen, in einem Café gearbeitet haben, obwohl sie Leistungen nach dem SGBII bezogen hat. Als Beweis liegen ein handschriftliches Kassenbuch sowie die Steuerabrechnungen des Cafés das der Anzeigensteller geführt hat vor. Jedoch stimmen bei Unterlagen nicht miteinander überein.

Eine Zeugin, die zur fraglichen Zeit in besagtem Café beschäftigt war, kennt weder das Kassenbuch, noch weiß sie etwas über die angeblich an sie ausbezahlten Beträge. Aber sie weiß, dass meine Frau dort in der fraglichen Zeit gearbeitet hat. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass die Zeugin zu der fraglichen Zeit ein Verhältnis mit dem Anzeigeerstatter hatte.

Unsere Anwälte haben bei der Staatsanwaltschaft beantragt ein graphologisches Gutachten über das Kassenbuch zu erstellen, sowie weitere Zeugen zu vernehmen, die zur Entlastung meiner Frau beitragen könnten. Dies hat die Staatsanwaltschaft bislang geflissentlich ignoriert und nichts diesbezüglich unternommen.

Wie ich oben schon erwähnt habe, hat keine Vernehmung durch die Polizei gegenüber miener Frau stattgefunden. Es gab zwar ein Telefonat zwischen der ermittelnden Polizeibeamtin und meiner Frau, nachdem sie die Telefonnummer (die sie eigentlich schon hatte), über den Vater meiner Frau herausbekommen hatte. In diesem Telefonat war jedoch nie die Rede von dem vorliegenden Vorwurf. Vielmehr ging es um ein anderes Verfahren in dem der Anzeigeerstatter wegen Unterschlagung eines PKW verurteilt wurde. Das Gespräch wurde über Lautsprecher von vier Leuten gehört. Aber auch das zählt nicht. Die Polizeibeamtin hat zu Protokoll gegeben, dass meine Frau nicht zu dem anhängigen Verfahren aussagen wollte. Richtig ist aber, dass meine Frau zu dem Verfahren wegen Unterschlagung eines PKW nichts mehr auszusagen hatte.

Meiner Frau wird vorgeworfen in einem von ihrem Wohnort ca. 70 km entfernten Café wobei zu berücksichtigen ist, dass ein Kind im Alter von 5 Jahren vorhanden ist. Sie soll angeblich für 20 Euro pro Tag dort gearbeitet haben. Abzüglich der Spritkosten wären das noch 8 Euro, wobei noch dazu kommt, dass sie über kein Auto verfügte. Mit der Bahn wären die Kosten noch deutlich höher gewesen, abgesehen von den Fahrzeiten, die hin und zurück mehr als drei Stunden betragen hätten.

Zugegebenermaßen hätten sich die Eltern meiner Frau, mit denen sie in einem Haus lebte, sich um das Kind kümmern können. Nur war es zufälligerweise so, dass ihre Mutter sich zu der fraglichen Zeit einen Mittelfußknochen gebrochen hatte und somit einen Gips trug. Ihr Vater war zur fraglichen Zeit im Krankenhaus wegen einer Herzerkrankung. Wie bitte hätte das funktionieren sollen?  Eine Frau mit Gips am Fuß soll ihren Haushalt (Kochen, Wäsche waschen, sich um ein 5-jähriges Kind kümmern) alleine erledigen? Abgesehen von der Belastung durch die Erkrankung ihres Mannes? Die Unterlagen der Ärzte und Krankenhäuser liegen der Staatsanwaltschaft vor. Aber die werden offensichtlich ignoriert.

Was bei der ganzen Sache noch zu berücksichtigen wäre, ist, dass der Anzeigenerstatter, wenn er denn meine Frau wirklich beschäftigt hätte, keine Sozialabgaben bezahlt hat.

Nun stehen wir nach wie vor vor dem Problem beweisen zu müssen, dass es nichts zu beweisen gibt.

Und vor den Kosten, die nicht unerheblich sind. Je nach Ausgang des Verfahrens sind das bis zu 10.000 Euro. Und das dafür, dass man nichts getan hat und es nicht beweisen kann.

 


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